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Haus und Grund

Das eigene Haus, die Eigentumswohnung stehen auf dem Wunschzettel vieler Bundesbürger nach wie vor ganz weit oben. Wer sich diesen Wunsch erfüllt, nimmt auch viel Geld in die Hand. Geht etwas schief, ist der Schaden groß.

Die Finanzierung ist das A & O beim Bauvorhaben oder beim Kauf einer Immobilie. Dabei gibt es verschiedene Punkte zu beachten. Welche Bank vergibt das günstigste Darlehen? Wie hoch darf die monatliche Belastung sein? Ein Immobilienkredit läuft über viele Jahre. Entsprechend müssen die Zinsen gezahlt werden. Der lange Zeitraum kann zu Problemen führen. Entweder weil sich die persönliche Lebenssituation entscheidend verändert hat und das Darlehen nicht mehr bedient werden kann oder weil der vereinbarte Zinssatz viel höher ist als der aktuelle.

In diesen Fällen kann der Widerruf des Immobilienkredits die Lösung sein. Der Kreditwiderruf ist möglich, wenn der Verbraucher nicht korrekt über seine Widerrufsmöglichkeiten informiert wurde. In diesen Fällen wurde die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt und dementsprechend kann das Darlehen auch Jahre nach dem Abschluss noch widerrufen werden. Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird bei einem erfolgreichen Widerruf nicht fällig.

Um sich später den Traum vom Eigenheim erfüllen zu können, haben viele Verbraucher einen Bausparvertragabgeschlossen. Diese alten Bausparverträge mit vergleichsweise hohen Zinsen sind inzwischen vielen Bausparkassen ein Dorn im Auge. Deshalb wollen sie diese Bausparverträge kündigen. Betroffen sind in der Regel Altverträge, die zwar zuteilungsreif sind aber das Baudarlehen noch nicht abgerufen wurde. Gegen diese Kündigungen können sich die Verbraucher wehren. In der Regel können die Bausparverträge nur dann gekündigt werden, wenn die Bausparsumme voll angespart sind. Zuteilungsreif sind die Bausparverträge meist schon viel früher.

Für den Hausbau oder den Immobilienkauf steht in der Regel nur ein begrenztes Budget zur Verfügung. Verzögerungen oder unvorhergesehene Probleme können die ganze Finanzierung ins Wanken bringen. Pfusch am Bau kommt leider immer wieder vor. Doch auch dagegen können sich die Verbraucher rechtlich zur Wehr setzen. Auch wenn die durch Pfusch bedingten Bauschäden erst Jahre nach der Fertigstellung auftreten.

Immobilien stehen auch als Geldanlage hoch im Kurs. Doch wer auf eine sog. Schrottimmobilie hereingefallen ist, hat nicht nur seine Altersvorsorge verspielt, sondern sitzt auch noch auf einem Schuldenberg. Die Existenz kann in solchen Fällen bedroht sein. Doch auch gegen den Betrug mit Schrottimmobilien können sich die Opfer zur Wehr setzen. Wurde die Immobilie beispielsweise zu Anlagezwecken erworben, hätte der Käufer auch über die Risiken im Zusammenhang mit seiner Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Auch der Punkt der Sittenwidrigkeit kann bei völlig überzogenen Kaufpreisen in Betracht kommen.