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Startseite Kanzleien Kanzlei Brüllmann Beiträge Unzulässige Beitragserhöhung in der PKV - Axa muss überhöhte Beiträge erstatten

Privat Krankenversicherte kennen das leidige Thema: Ihre Beiträge zur PKV werden regelmäßig erhöht. Die Beitragserhöhungen sind jedoch nur zulässig, wenn der Versicherer sie ausreichend begründet. Das ist jedoch längst nicht immer der Fall, wie auch ein Urteil des Oberlandesgericht Celle zeigt. Das OLG entschied mit Urteil vom 18. August 2022, dass der Versicherungsnehmer einen Anspruch gegen die Axa Krankenversicherung auf Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge hat (Az.: 8 U 366/21).

Der Kläger in dem zu Grunde liegenden Fall war seit Jahren bei der Axa krankenversichert und die Beiträge wurden in dieser Zeit regelmäßig erhöht. Da er die Beitragserhöhungen für unrechtmäßig hielt, machte er Rückforderungsansprüche geltend und hatte in zweiter Instanz am OLG Celle Erfolg.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 2020 muss der Versicherer die Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung ausreichend begründen, damit sie wirksam sind (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). „Der Versicherer muss demnach darlegen, welche Rechnungsgrundlage – entweder die Leistungen der Versicherung oder die Sterbewahrscheinlichkeit bzw. beide - sich dauerhaft so verändert hat, dass die Beiträge angepasst werden müssen“, erklärt Rechtsanwältin Eva Birkmann, BRÜLMANN Rechtsanwälte.

Das OLG Celle folgte dieser Rechtsprechung. Die Axa habe die Beiträge zumindest teilweise nicht wirksam erhöht. So sei die Begründung für die Beitragserhöhung 2016 nicht ausreichend gewesen. In dem Schreiben zu der Prämienanpassung habe der Versicherer lediglich allgemein über die Beitragserhöhung informiert, ohne jedoch konkret Bezug zur Änderung einer Rechnungsgrundlage zu nehmen. Diese Begründung sei unzureichend, so das OLG Celle. Der Kläger habe daher Anspruch auf Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge.

„Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung erfolgen regelmäßig. Zulässig sind sie nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH aber nur, wenn die Erhöhung auch ausreichend begründet wird. Ohne entsprechende Begründung sind die Erhöhungen unwirksam und die zu viel gezahlten Beiträge können von den Versicherungsnehmern zurückgefordert werden“, so Rechtsanwältin Birkmann.

Privat-Krankenversicherte können sich gegen unrechtmäßige Beitragserhöhungen wehren und überzahlte Beiträge zurückfordern. BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/versicherungsrecht

 

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