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Erbschaftssteuer

07. September 2015

Fast jeder zweite Erbschaftssteuerbescheid ist falsch. Das hat eine Prüfung des Landesrechnungshofs NRW ergeben.

Der Landesrechnungshof NRW hat rund 1200 Erbschaftssteuerbescheide geprüft und im Ergebnis ist fast jeder zweite Bescheid falsch. Das berichtet das Handelsblatt am 3. September 2015. Dem Fiskus sollen dadurch rund 15 Millionen Euro an Erbschaftssteuer entgangen sein. Typische Fehlerquellen bei der Erbschaftssteuererklärung seien nach Angaben des Landesrechnungshofs NRW etwa die Versorgungsfreibeträge oder auch die Angaben zu Auslandsimmobilien im Nachlass.

Doch das Geld wird wohl nicht auf den Konten der Erben bleiben. Denn die zuständigen Finanzämter können die Erbschaftssteuerbescheide nun noch bis sieben Jahre nachträglich korrigieren. In Fällen von Steuerhinterziehung sogar für den Zeitraum von zehn Jahren. Auf die Erben können also Nachzahlungen und ggfs. auch Strafen zukommen, falls sie absichtlich falsche Angaben gemacht haben.

Zur Überprüfung, Korrektur oder auch zum Verfassen der Erbschaftssteuererklärung können sich Erben an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte bzw. Steuerberater wenden.

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