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Vorläufiges Insolvenzverfahren über Bonus.Gold GmbH eröffnet

01. Dezember 2021 | Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Insolvenz der Bonus.Gold GmbH kommt nicht überraschend. Anleger fürchten schon seit vergangenem Jahr massiv um ihr Geld, dass sie in die Goldinvestments gesteckt haben. Das Amtsgericht Köln hat am 25. November 2021 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Unternehmen eröffnet (Az.: 70a IN 228/21).  
Christian Heitmann
Christian Heitmann

Christian Heitmann, Rechtsanwalt, M.C.L., ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für...

Die Insolvenz der Bonus.Gold GmbH kommt nicht überraschend. Anleger fürchten schon seit vergangenem Jahr massiv um ihr Geld, dass sie in die Goldinvestments gesteckt haben. Das Amtsgericht Köln hat am 25. November 2021 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Unternehmen eröffnet (Az.: 70a IN 228/21).

 

Zudem hat das Insolvenzgericht ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Der vorläufige Insolvenzverwalter soll klären, ob ein Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegt und ob die Insolvenzmasse dafür überhaupt ausreicht. Vermeintlich hat die Bonus.Gold GmbH Goldbarren im Wert von knapp 45 Millionen Euro eingelagert. „Das Gutachten wird nun Aufschluss über die tatsächlichen Goldbestände des Unternehmens geben, ob Goldbarren eingelagert wurden und ob sie überhaupt existieren“, sagt Rechtsanwalt Christian Heitmann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Frankfurt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln dauern derweil an und die Unternehmensverantwortlichen haben sich vermutlich in die Türkei abgesetzt.

 

Sollte der vorläufige Insolvenzverwalter nun Goldbestände sichern können, wäre dies für die Anleger zumindest ein Silberstreif am Horizont. Aussonderungsansprüche können sie allerdings nur geltend machen, wenn sich die Goldbarren konkret einem Anleger zuordnen lassen. Ist keine eindeutige Zuordnung möglich, würde das Gold in die Insolvenzmasse fließen. Die Anleger können ihre Ansprüche dann zur Insolvenztabelle anmelden, wenn es zur Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens kommen sollte. Zum jetzigen Zeitpunkt ist das noch nicht möglich.

 

Anleger sollten allerdings nicht darauf vertrauen, dass ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um ihre Forderungen vollauf zu befriedigen. Um finanzielle Verluste abzuwehren, können sie allerdings unabhängig vom Insolvenzverfahren Schadenersatzansprüche geltend machen. Diese können sich u.a. gegen die Anlagevermittler richten. Diese hätten die Anleger über die bestehenden Risiken aufklären und die Goldanlage auch auf ihre Plausibilität hin überprüfen müssen. Der Wirtschaftsprüfer hatte darauf hingewiesen, dass er das Vorhandensein der Goldes nicht mit hinreichender Sicherheit überprüfen konnte. „Da hätten auch die Vermittler hellhörig werden müssen“, so Rechtsanwalt Heitmann. Auch die Tatsache, dass die Bonus.Gold GmbH von ehemaligen Akteuren der in einen Anlageskandal verwickelten PIM Gold GmbH gegründet wurde, dürfte Grund genug sein, bei der Plausibilität und Seriosität des Geschäftsmodells genauer hinzuschauen. „Haben die Anlagevermittler ihre Pflichten verletzt, können sie sich schadenersatzpflichtig gemacht haben“, sagt Rechtsanwalt Heitmann.

 

Mehr Informationen: https://www.rechtsmeister.de/schadenersatz-nach-falschberatung-kapitalanlage-insolvenz

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