Sie befinden sich hier:
Startseite Abfindung nach Kündigung

Rückrufservice

Anspruch auf Abfindung nach Kündigung und Kündigungsschutzklage

Alles rund um Ihren Anspruch auf Abfindung nach Kündigung

Von Abfindung bis Kündigungsschutzklage

Es ist ein Irrtum, dass ein Arbeitnehmer nach Kündigung durch den Arbeitgeber Anspruch auf eine Abfindung hat. Einen solchen gesetzlichen Anspruch gibt es nur in Ausnahmefällen. Dennoch ist der  Arbeitgeber häufig bereit, eine Abfindung zu zahlen. Dabei kommt es auch auf das Verhandlungsgeschick an. Juristisch sind Dinge wie die untr Umständen fällige Abfindung oder die Möglichkeit eine Kündigungsschutzklage im Kündigungssschutzgesetz geregelt.

Abfindung nach Kündigung soll für Jobverlust entschädigen

Eine Abfindung soll den Arbeitnehmer für den Verlust seines Jobs entschädigen. Einen gesetzlichen Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung hat der Arbeitnehmer allerdings nicht, wenn der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hat.

Ausnahmen davon kann es geben, wenn bei einer betriebsbedingten Kündigung § 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) greift, also wenn die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist.

Weitere Gründe für den Anspruch auf eine Abfindung können sich aus einem Tarifvertrag oder einem bestehenden Sozialplan zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber ergeben. Ebenso kann eine Abfindung nach § 113 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gerechtfertigt sein, wenn der Unternehmer vom Interessenausgleich über eine geplante Betriebsänderung ohne zwingenden Grund abweicht.

Hat ein Gericht entschieden, dass die Kündigung nicht wirksam ausgesprochen wurde, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer jedoch nicht mehr zumutbar ist, kann dieser die Auflösung des Arbeitsverhältnisses und die Zahlung einer Abfindung verlangen (§§ 9, 10 KSchG) 

Der Arbeitgeber ist gesetzlich nur in Ausnahmefällen verpflichtet, eine Abfindung zu zahlen. Dennoch hat er in der Regel ein Interesse an einer zügigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Im Gegenzug ist er häufig bereit, eine Abfindung zu zahlen. Ob der Arbeitgeber eine Abfindung zahlt und wie hoch diese ausfällt, hängt auch wesentlich vom Verhandlungsgeschick des Arbeitnehmers bzw. seines Rechtsanwalts ab.

Die Zahlung einer Abfindung kann auch im Rahmen eines Aufhebungsvertrags vereinbart werden.

Höhe der Abfindung

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung nach Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Entsprechend ist auch die Höhe nicht gesetzlich geregelt. Orientierung gibt jedoch § 1a KSchG. Demnach beträgt die Höhe der Abfindung einen halben Monatsverdienst für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit. Besteht das Arbeitsverhältnis bspw. sein fünf Jahren und hat der Arbeitnehmer monatlich 4.000 Euro verdient, läge die Höhe der Abfindung nach dieser Faustformel bei 10.000 Euro. Eine Abfindung muss jedoch nicht nach dieser Formel berechnet werden.

Kapitalschutz NewsletterJetzt den Newsletter abonnieren
Das Arbeitsrecht ist einem steten Wandel unterlegen - allein die Einflüsse der Corona-Krise bringen regelmäßig neue juristische Fakten aund variierende Einschätzungen auf den Tisch. Abonnieren Sie unseren Newsletter, um immer über aktuelle Ereignisse gut informiert zu sein.
Kontaktieren Sie uns unter: 0800 000 1961

Aufhebungsvertrag

Eine Alternative zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann der Aufhebungsvertrag sein. Während der Arbeitgeber die Kündigung einseitig aussprechen kann, muss bei einem Aufhebungsvertrag auch der Arbeitnehmer zustimmen. Folge des Aufhebungsvertrag ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Im Vergleich zur Kündigung kann der Aufhebungsvertrag beiden Seiten Vorteile bringen. Der Arbeitgeber muss die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht begründen und auch keine Kündigungsfristen beachten. Auch der Kündigungsschutz entfällt. Praktisch als Gegenleistung kann der Arbeitnehmer die Zahlung einer Abfindung verlangen.

Der Arbeitnehmer sollte daher darauf bestehen, dass die Abfindungszahlung in den Aufhebungsvertrag aufgenommen wird. Zu beachten ist außerdem, dass bei einer Abfindung zwar keine Sozialabgaben zu leisten sind, sie aber der Besteuerung unterliegt.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich auf einen Aufhebungsvertrag einigen
Schreiben Sie uns eine Nachricht: zum Kontaktformular

Kontaktformular

Mit dem Versand dieses Formulars beauftragen Sie uns, eine unverbindliche Anfrage zu Ihrem beschriebenen Fall einzuholen und an Sie weiterzuleiten. Ihnen entstehen keine Kosten. Unter Umständen - und wenn eine Telefonnummer angegeben ist - wird sich der für Sie zuständige Experte direkt bei Ihnen melden.

Aktuelles zum Thema „Abfindung nach Kündigung“.

Unsere Experten veröffentlichen regelmäßig zum Thema „Abfindung nach Kündigung“. Bitte nehmen Sie bei Fragen zum Artikel direkt Kontakt auf oder nutzen Sie das Kontaktformular auf dieser Seite.

Abfindung nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses

05.10.2022 | Kanzlei Brüllmann

Bei der Kündigung durch den Arbeitgeber hat der Arbeitnehmer nicht automatisch Anspruch auf eine Abfindung. Ein gesetzlicher Anspruch auf die Zahlung besteht nur in wenigen Ausnahmefällen. „Dennoch haben Arbeitnehmer häufig eine gute Chance, eine Abfindung vom Arbeitgeber zu erhalten“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Kündigung während Elternzeit wirksam

25.07.2022 | Kanzlei Brüllmann

Während der Elternzeit genießen Mütter und Väter einen besonderen Kündigungsschutz. Unkündbar sind sie dadurch jedoch nicht. Wird eine Änderungskündigung nicht angenommen, kann der Arbeitnehmer seinen Job verlieren – trotz Elternzeit. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. Juli 2022 (Az.: 16 Sa 1750/21).

Kündigungsschutzklage

Eine Kündigungsschutzklage ist ein arbeitsrechtliches Werkzeug, um sich gegen eine aus Sicht des gekündigten Mitarbeiters nicht gerechtfertigte und nicht zulässige Kündigung zu wehren. Zuständige Rechtsnorm ist das Kündigungsschutzgesetz (KSchG).

BAG zum Gebot fairen Verhandelns beim Aufhebungsvertrag - 6 AZR 333/21

10.03.2022 | Kanzlei Brüllmann

Ein Aufhebungsvertrag kann eine sinnvolle Alternative zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses sein. Der Arbeitgeber profitiert, da er die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht begründen und auch keine Kündigungsfristen beachten muss. Da auch die Zustimmung des Arbeitnehmers für die Aufhebung nötig ist, kann dieser seine Verhandlungsposition nutzen und z.B. die Zahlung einer Abfindung verlangen.

Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung

24.02.2022 | Kanzlei Brüllmann

Spricht der Arbeitgeber die Kündigung aus, hoffen viele Arbeitnehmer, dass sie als Entschädigung für den Verlust ihres Arbeitsplatzes zumindest eine Abfindung erhalten. „Einen grundsätzliche Anspruch auf eine Abfindung kennt das Arbeitsrecht zwar nicht, es gibt aber immer Konstellationen, in denen der Arbeitnehmer gute Chancen auf Zahlung einer Abfindung haben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Kostenfreie Service-HotlineTel. 0800 000 1961
Nehmen Sie über unsere bundesweit kostenlose Hotline-Nummer telefonisch Kontakt zu kapitalschutz auf oder schreiben Sie uns ein Mail. Wir kümmern uns um Ihr Anlegen und/oder vermitteln Ihnen den passenden Ansprechpartner
Sie möchten sofort einen Kontakt? 0800 000 1961

Kündigung erhalten - was nun?

Sie haben die Kündigung von ihrem Arbeitgeber erhalten und benötigen rechtliche Unterstützung? Wir vermitteln Ihnen gerne kompetente Ansprechpartner, die Sie in Fragen einer Kündigungsschutzklage, Abfindung und anderen arbeitsrechtlichen Themen beraten.

Rechtliche Möglichkeiten im Falle einer Kündigung
Kontaktieren Sie uns für ein Telefongespräch: Jetzt Rückruf anfordern
Häufig gestellte Fragen

Wie findet man den besten Anwalt im Arbeitsrecht?

Fachanwälte und auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwälte können beide Seiten vertreten, Also Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Auf beiden Seiten gibt es in Bezug auf das Thema juristischen Beratungsbedarf. Da geht es um die Durchsetzung einer Forderung und um die Abwehr. Ratsuchende sollten auf jeden Fall eine Kanzlei wählen, die ihren Schwerpunkt auf der richtigen Seite haben, da man davon ausgehen kann, dass hier dann auch die meiste Fallerfahrung vorliegt

Brauche ich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht?

Nein,in aller Regel nicht - aber wie so oft: Es schadet nicht. Der Fachanwaltstitel zeigt an, dass der Anwalt im Arbeitsrecht die für den Titel erforderliche Fallerfahrung hat und auch die notwendigen Fortbildungen und Auffrischungen absolviert hat. Über die Qualität eines Anwaltes sagt ein Titel allerdings gar nicht aus. Hier sollten sich Ratsuchende zum einen auf ihr Bauchgefühl verlassen und zum anderen versuchen, sich über Bewertungen, Texte auf der Homepage und andere öffentliche Quellen ein Bild von der leistungsfähigkeit der Kanzlei zu machen.