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Reichensteuer und Lastenausgleich könnte Corona, Energiewende und Ukraine-Krise finanzieren

Immense Aufwendungen - Wer soll das alles bezahlen?

Eine deutliche Aufstockung der Reichensteuer und ein allgemeiner Lastenausgleich scheinen geeignete Werkzeuge zur Finanzierung der Bewältigung der aktuellen Krisen darzustellen.

Eine deutliche Anhebung der Reichensteuer und Lastenausgleich sind zwei Instrumente, mit denen die aktuellen Krisen gelöst werden könnnten. Bei der Reichensteuer würde weniger als ein 1 % der Bevölkerung zur Kasse gebeten, beim Lastenausgleich könnten es eine Menge mehr wohlhabende Zeitgenossen erwischen. In den aktuellen Szenarien wird von 10 % ausgegangen. Während die Höhe der Reichensteuer eine reguläre Abgabe ist, über die die verantwortlichen Gremien entscheiden können, wäre ein Lastenausgleich ein mit dem Grundgesetz im Einzelfall in Einklang zu bringendes Instrument. Summe X würde über einen längeren Zeitraum von den besser Verdienenden aufgebracht werden, damit die Lasten während der Krise gerechter verteilt werden. Der letzte Lastenausgleich wurde nach dem 2. Weltkrieg eingeführt, um Flüchtlinge für ihren in den ehemaligen Ostgebieten verlorenen Güter zu entschädigen.

Finanzierung von Krisen und Energiewende

Schon frühzeitig gab es in der Diskussion um die Kosten der Corona-Pandemie besoinders aus dem linken und linksliberalen Kreis den Ruf nach einer deutlichen Erhöhung der Reichensteuer. Corona blieb in der Folgezeit nicht das einzige Schreckgespenst und die Ukraine-Krise entfachte nicht nur das Feuer unter dem Kochtopf "Energiewende", sondern sorgte und sorgt für steigende Preise und die Notwendigkeit, seitens des Staates lenkend und finanzierend einzugreifen. Flüchtlinge aus der Ukraine müssen untergebracht und hohe Energiekosten subventioniert werden. Zudem werden höhere Ansprüche an zukünftige Verteidigungsfähigkeit viel Geld kosten. Der Abschied vom russischen Gas ist ohne eine Lösung der Finanzierungsfrage nicht möglich.

Frage ist, ob dem Land ein weiteres Kunststück wie die Wiedervereinigungsfinanzierung aus eigener Kraft gelingt, oder ob die Reichen und besser Verdienenden zur Kasse gebeten werden.

Ein Staat finanziert sich aus Steuern – da ist es nicht unabwegig, dass sich die Politik und der Fiskus in Corona- undf Ukrainiekriegzeiten fragen, wer denn am Ende die durch die Pandemie, die Flüchtlingssituation und die Notwendigkeit einer beschleunigten Energiewende nachhaltig in den Staatshaushalt gerissenen Löcher wieder stopft. Die Vermögensabgabe im Rahmen eines gesetzlichen Lastenausgleichs sowier einer hohen Reichensteuer wird diskutiert und es scheint konkret zu werden: Auch – und besonders – Reiche sollen für die aktuellen Schäden aufkommen.

Juristisch hat das Land Erfahrung damit: Ein Lastenverteilungsgesetz gab in der Nachkriegszeit die Möglichkeiten vor, bei den “Wohlhabenderen” zu kassieren, aber ob das in diesen Zeiten alles noch so verfassungsgemäß ist, wird von vielen Experten bezweifelt. Auch die “Qualität” der Krise wird nicht von allen gleich bewertet. Schlaue Rechner gehen davon aus, dass die Corona-Krise nicht mehr als die Deutsche Wiedervereinigung kosten wird.In jedem Fall: Das Laustenausglleichsgesetz von 1952 müsste angepasst werden, um den Weg für einen neuerlichen Lastenausgleich frei zu machen.

Sollte Deutschland allerdings zukünftig auf russisches Gas verzichten wollen oder müssen, dann geht es um weitaus unvorstellbarere Summen als dier Kosten der Wiedervereinigung.

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Lastenausgleich und Reichensteuer aus steuerlicher Sicht

Aus steuerlicher Sicht gibt es für die Finanzierung der Corona-Schäden und  der Energiewende zwei Ansätze – zum einen die Refinanzierung der Corona-Schäden über Konsum: Kaufanreize schaffen und Einkommensteuer senken, damit die Krise am Ende durch die Umsatzsteuer finanziert wird.

Aber auch ein zweiter Ansatz wird diskutiert: Die sogenannte Vermögensabgabe. Diese würde in Form einer einmaligen Zahlung an vermögende Staatsbürger berechnet werden. Abgeführt werden sollen etwa 10 % des Vermögens. Das ist dann die sogenannte Reichensteuer.

Die Vermögensabgabe wird kommen

Dass es zu einer Vermögensbesteuerung kommt, steht für viele Experten fest, denn neben diversen Stimmen aus der Politik hat sich das DIW für einen kreativen Umgang mit Aufschlägen zur Einkommen und Kapitalertragssteuer ausgesprochen und eine einmalige Abgabe von 10 Prozent auf das Vermögen der obersten Prozents der Steuerpflichtigen empfohlen. Die Summe müsste dann über 10 oder 20 Jahre an das Finanzamt abgeführt werden, so das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung, das inhaltlich die Grundlagen für Entscheidungen im Bundestag aufbereitet.

Vorschläge des DIW

  • Der aktuell z.B. vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages angedachte Corona-Soli soll dem aktuellen Solidaritatszuschlag als Aufschlag auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer entsprechen. Der gesamte Soli könnte sich damit auf 13 % der festgesetzten Steuer erhöhen. Allerdings: Nur die oberen 10 % der in Deutschland Einkommensteuerpflichtigen müssten diese Abgabe leisten. Der große Teil der Einkommensempfänger würde unterhalb der Freigrenze bleiben.
  • Teil 2 des DIW-Planes betriffft eine einmalige Berechnung einer Abgabe in Höhe von 10% eines persönlichen Vermögens oder des Vermögens einer Körperschaft. Die berechnete Summe müsste innerhalb von 10 oder 20 Jahren abbezahlt werden. Betroffen wären nur die Reichen und Superreichen mit einem Netto-Vermögen von mehr als 2,5 Millionen Euro – 99 % aller Steuerpflichtigen würde dies nicht treffen. Die Steuer ist als Stichtagssteuer ausgelegt und würde sich durch Änderung der Vermögensverhältnisse nicht ändern.

Interessant dabei:  Es könnten nicht nur Personen, sondern auch Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs besteuert werden, wobei Sorge getragen werden muss, dass in Deutschland zu verortendem Vermögen nicht durch Auslandssitze die Möglichkeit zur Steuerflucht gegeben wird.

Alles recht kompliziert und vor allem verfassungsrechtlich höchst strittig, auch wenn das Grundgesetz in Art. 106, Abs. 1, Nr, 5 ausdrücklich die Möglichkeit eines gesetzlich geforderten Lastenausgleichs vorsieht.

Schon jetzt gibt es Fragestellungen mit verfassungsrechtlicher Relevanz, denn die finanzielle Notlage, die das Grundgesetz fordert, ist aktuell nicht gegeben – auch die Zweckgebundenheit dürfte schwierig umzusetzen sein.

Auf die Verfassungsgerichtsbarkeit wird noch einiges an Arbeit zu kommen, damit das alles wirklich rechtlich wasserdicht ist. Bis dahin ist zu erwarten, dass auf die deutschen Finanzbehörden Unmengen an Arbeit in Form von Widersprüchen gegen Steuerbescheide zukommen.

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