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Verbotenes Online-Glücksspiel: Spieler erhält 33.500 Euro zurück

12. April 2023 | Glückspielverluste
Das Glück hatte ein Spieler bei Online-Casinospielen nicht auf seiner Seite. Am Ende hatten sich seine Verluste auf rund 33.500 Euro summiert. Jetzt hat sich das Blatt für ihn gewendet, denn CLLB Rechtsanwälte hat das Geld für ihn zurückgeholt. Das Landgericht Memmingen entschied mit Urteil vom 31. März 2023, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos den Verlust erstatten muss, da sie
István Cocron
István Cocron

István Cocron ist Spezialist im Bereich der Beratung von Start-Ups und Unternehmen, im Gesellschafts- und...

Das Glück hatte ein Spieler bei Online-Casinospielen nicht auf seiner Seite. Am Ende hatten sich seine Verluste auf rund 33.500 Euro summiert. Jetzt hat sich das Blatt für ihn gewendet, denn CLLB Rechtsanwälte hat das Geld für ihn zurückgeholt. Das Landgericht Memmingen entschied mit Urteil vom 31. März 2023, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos den Verlust erstatten muss, da sie gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen und daher keinen rechtlichen Anspruch hat.

Angesichts der Werbung und des einfachen Zugangs zu Online-Casinos über deutschsprachige Webseiten war vielen Spieler nicht bewusst, dass Online-Glücksspiele in Deutschland bis zum 30. Juni 2021 grundsätzlich verboten waren. Den Anbietern der Glücksspiele im Internet war hingegen klar, dass sie gegen das Verbot verstoßen und machten ihre Online-Casinos dennoch für Spieler aus Deutschland leicht zugänglich. „Das bedeutet jedoch, dass die geschlossenen Spielverträge nichtig sind und die Spieler ihren Verlust zurückverlangen können“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

So hatte auch der Mandant von CLLB Rechtsanwälte von seinem Wohnsitz in Deutschland aus über eine deutschsprachige Webseite an Online-Glücksspielen teilgenommen und war davon ausgegangen, dass es sich um ein legales Angebot handelte. Die Betreiberin der Online-Casinos verfügte allerdings nicht über eine in Deutschland gültige Lizenz für ihr Angebot. „Wir haben daher für unseren Mandanten die Rückzahlung seines Verlusts verlangt. Zwischen 2017 und 2020 hatte er rund 33.500 Euro bei Online-Casinospielen verloren“, erklärt Rechtsanwalt Cocron.

Das Landgericht Memmingen entschied, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos den Verlust vollständig erstatten muss. Mit ihrem Angebot von Online-Glücksspielen habe sie gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Der geschlossene Vertrag zwischen ihr und dem Kläger sei daher gemäß § 134 BGB von Anfang an nichtig gewesen, so dass die Beklagte keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld habe, führte das Gericht weiter aus.

Das Verbot von Online-Glücksspielen im Glücksspielstaatsvertrag richte sich klar gegen die Anbieter der Online-Glücksspiele. Ziel sei u.a. die Bekämpfung und Vermeidung von Spielsucht oder der Jugendschutz. Diese Ziele könnten jedoch nicht erreicht werden, wenn die geschlossenen Verträge über die Teilnahme an Online-Glücksspielen trotz des Verbotes als wirksam angesehen werden, machte das LG Memmingen deutlich.

Dem Rückforderungsanspruch des Klägers stehe auch nicht entgegen, dass er an verbotenen Online-Glücksspielen teilgenommen hat. Er habe glaubhaft dargelegt, keine Kenntnis von dem Verbot gehabt zu haben und die Beklage habe nicht das Gegenteil bewiesen, so das Gericht.

„Erst zum 1. Juli 2021 wurden die Regelungen für Online-Glücksspiel in Deutschland gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem ist eine entsprechende Lizenz sowohl für das Angebot von Casinospielen als auch von Sportwetten weiterhin zwingend in Deutschland erforderlich. Es bestehen also nach wie vor gute Chancen, Verluste von den Online-Casinos zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen: https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de   Web: www.cllb.de

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