Sie befinden sich hier:
Startseite Kanzleien Kanzlei Brüllmann Beiträge Phishing Mails im Namen der Targobank

Phishing Mails im Namen der Targobank

24. Oktober 2023 | Bank- und Kapitalmarktrecht
Kunden der Targobank müssen aufpassen. Aktuell sind Phishing-Mails im Umlauf, in denen die Empfänger aufgefordert werden, ihre persönlichen Bankdaten zu bestätigen. Bis dahin werde das Konto temporär gesperrt und erst nach Bestätigung der Daten wieder freigeschaltet. „Bei diesen Mails handelt es sich um Betrug. Der Link in diesen E-Mails sollte auf keinen Anfall angeklickt werden. So versuchen
Hansjörg Looser
Hansjörg Looser

Herr Rechtsanwalt Hansjörg Looser studierte an der Universität Konstanz sowie der Université d’Auvergne in Clermont-...

Kunden der Targobank müssen aufpassen. Aktuell sind Phishing-Mails im Umlauf, in denen die Empfänger aufgefordert werden, ihre persönlichen Bankdaten zu bestätigen. Bis dahin werde das Konto temporär gesperrt und erst nach Bestätigung der Daten wieder freigeschaltet. „Bei diesen Mails handelt es sich um Betrug. Der Link in diesen E-Mails sollte auf keinen Anfall angeklickt werden. So versuchen die Kriminellen nur an sensible Bankdaten heranzukommen, um das Konto ihrer Opfer zu plündern“, warnt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das sog. Phishing gehört zu den weit verbreiteten Betrugsformen beim Online-Banking. Dabei erhalten die Opfer zunächst E-Mails, die vermeintlich von ihrer Bank stammen. Unter einem Vorwand, bspw. Bestätigung der Bankdaten, sollen sie einen Link anklicken, werden dann auf eine Webseite geleitet und sollen dort sensible persönliche Bankdaten angeben. Werden diese Aufforderungen befolgt, schnappt die Falle zu und die Betrüger nehmen mit Hilfe der erschlichenen Bankdaten Abbuchungen von dem Konto vor.

Oft werden die Kunden in den Phishing-Mails subtil unter Druck gesetzt wird, indem z.B. behauptet wird, dass die Konten gesperrt werden, wenn sie den Aufforderungen nicht nachkommen. In einer aktuellen Phishing-Mail werden Kunden der Targobank massiv zur Eile aufgefordert. Wenn sie ihre Daten nicht innerhalb von zwei Tagen angeben, werde für die Freischaltung ihres Kontos eine Gebühr von 79,95 Euro fällig.

„Weder die Targobank noch andere Banken würden so vorgehen. Sie fragen auch keine sensiblen Kontodaten wie TAN oder Passwörter per E-Mail ab“, sagt Rechtsanwalt Looser. Auch wenn Phishing-Mails häufig gut gemacht sind, gibt es Hinweise, die auf Betrug hindeuten. Das können u.a. unseriöse Absender-Adressen, unpersönliche Anrede oder Rechtschreib- bzw. Grammatikfehler in der Mail sein. Solche Mails sollten sofort gelöscht werden. Im Zweifel sollte Kontakt zur Bank aufgenommen werden.

Trotz aller Vorsicht ist es manchmal zu spät und die Opfer sind auf die Betrüger reingefallen. Dann sollte die Bank umgehend informiert und das Konto gesperrt werden. Auch wenn die Kriminellen bereits Abbuchungen vorgenommen haben, muss das Geld noch nicht verloren sein. Denn in vielen Fällen steht die Bank in der Haftung und muss für den Schaden aufkommen.

Die Bank wird allerdings in der Regel die Schuld dem Kunden zuspielen, damit sie nicht in der Haftung steht. „Davon sollten sich Kunden nicht beeindrucken lassen. Sie stehen nur selbst in der Haftung, wenn sie grob fahrlässig gehandelt haben und das muss die Bank beweisen“, so Rechtsanwalt Looser.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet geschädigten Bankkunden zum Pauschalpreis von 100 Euro zzgl. MwSt. eine Ersteinschätzung Ihrer Situation an. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

 

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Weitere Beiträge der Kanzlei...