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Startseite Kanzleien Loschelder Beiträge ProConcepta GmbH - Der Rechnungschreiber für die Branchenbuchabzocker

Die ProConcepta GmbH, Löwenstraße 4, aus 9239 Flawil in der Schweiz, ist wohl auch der Meinung, dass die sogenannte  Branchenbuch-Abzocke ein gutes Geschäftsmodell ist. Gut – darüber lässt sich streiten. Einträglich – sicher schon, denn mit noch weniger Aufwand lässt sich Freiberuflern, Selbständigen und Gewerbetreibende aus sämtlichen Branchen wohl kaum das Geld aus den Firmenkassen ziehen. Unternehmen wie die Global Media GmbH LLC  versuchen, durch Trick-Mails eine Zustimmung zu zwei-Jahres-Verträgen zu ergaunern, der geschröpfte Unternehmer erhält dafür einen Eintrag in einem völlig nutzlosem Branchenverzeichnis, das keiner kennt und keiner nutz. Die ProConcepta GmbH übernimmt das Rechnungschreiben.

Aber „ProConcepta“? -  da war doch noch was…

Das unter der Registernummer CHE-106.331.677 im vergangenen Sommer ins Schweizer Handelsregister eingetragen Unternehmen macht sich nach eigenen Angaben stark bei der Erbringung von modernen und vornehmlich digitalen Bürodienstleistungen – angefangen beim  Marketing über Suchmaschinenoptimierung bis hin zum Rechnungswesen mit Buchhaltung und Forderungsmanagement. Linda Schwalm ist bei der ProConcepta Geschäftsführerin ebenso wie bei der Limitimus SL, über die die Kanzlei LoschelderLeisenberg schon in anderen Zusammenhängen  berichtet hatte. Eine Verbindung zur  KVG Kreditorenverwaltungsgesellschaft AG, welche die Forderungen der Digi Medien GmbH LLC eintreibt, gibt’s auch. Rechtsanwalt Loschelder, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz aus München: „Diese Verflechtungen zeigen einmal mehr, dass in dieser zwielichtigen Branche viele Hinterleute und Strippenzieher miteinander verbandelt sind.“

Absichtlich um 3 Ecken

Die ProConcepta GmbH schreibt also die Rechnungen für die Global Media GmbH LLC und uns beantwortet sich damit die Frage, wie ein Unternehmen mit US-amerikanischer LLC-Eintragung überhaupt Rechnungen in Deutschland durchsetzen will und mit welcher Zahlungsweise. Wer das Trickformular der Global Media GmbH LLC erhält, unterschreibt und zurücksendet, der bekommt eine Rechnung von der ProConcepta GmbH, die die Forderungen sicher formvollendet eintreiben wird – solange Opfer drauf reinfallen. Maximale Verschleierung und ein Agieren über zig Ecken sollen die Opfer der Masche nicht nur verunsichern, sondern ihnen auch das Gefühl vermitteln, das sie besser zahlen sollten. Will man der Global Media GmbH LLC – das ist natürlich keine GmbH, genauso wenig wie die  Digi Medien GmbH LLC – das Versenden solcher Betrügereien in Deutschland verbieten, muss man diesen Anspruch – ebenso wie eine Unterlassungsklage -  in Amerika durchsetzen, den Vertrieb der Rechnungen muss man dagegen in der Schweiz angehen. Wer Geld zurückhaben will, muss das wiederum in Amerika durchsetzen. Loschelder: „Alles ganz bewusst kompliziert, um auch die Verfolgung und den Aufbau von Abwehrstrategien zu erschweren!“

Nur ein Inkassounternehmen

Die ProConcepta GmbH wird von all den Ungereimtheiten nichts wissen wollen, die sind ja „Nur ein Inkassounternehmen“! Und da gibt man sich auch allergrößte Mühe, dass selbst aufmerksamen Gästen nicht auffällt, dass das eigentliche Kerngeschäft der Truppe die blanke B2B-Abzocke ist. Alles wird schön hinter der Fassade einer ganz normalen Marketing-Agentur versteckt um den Schein zu wahren. Loschelder: „Kann ja sein, dass die auch die ein oder andere Webseite gestalten. Hauptzweck dürfte aber das Inkasso für außerhalb der EU eingetragene Unternehmen sein, die mehr und mehr die Branchenbuchabzocke als Geschäftsmodell für sich entdecken!“

Tipp von LoschelderLeisenberg: „Wer solch ein Trickformular mit der Bitte um Kontrolle eines Branchenbucheintrages erhalten hat, sollte dieses nicht ausfüllen, oder zumindest nicht auf Rechnung der ProConcepta GmbH reagieren. Bei Erhalt eines offiziellen Mahnbescheides durch ein deutsches Amtsgericht muss reagiert werden. Natürlich bringt es  Ruhe in den Tagesablauf, wenn das Thema vorher und zeitnah geklärt wird, z.B. durch ein außergerichtlich wirksames Einschreiten einer darauf spezialisierten Anwaltskanzlei. Wer zahlen will, der ist insgesamt knapp 2000 Euro für völlig nutzlose Einträge in ein Online-Verzeichnis los. In vielen Fällen vergessen Betroffene die Kündigung und bekommen dann nach zwei Jahren eine weitere Rechnung.“

Die Kanzlei LoschelderLeisenberg steht als Problemlöser zur Verfügung. Rechtsanwalt Loschelder: „Es gibt genügend Angriffspunkte, um den Vertrag erfolgreich anzufechten. Andererseits gehört es auch zur Taktik solcher Unternehmen, Forderungen Zeit zu lassen, um dann mit einer agressiven Mahn-Strategie eine aggressivere Drohkulisse aufzubauen. Besser für die Nerven ist, man bekommt das schnell aus der Welt – natürlich ohne zu zahlen!“

Kontakt:

LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte

Franz-Joseph-Straße 35

80801 München

089/38 666 070

office@LL-ip.com

www.LL-ip.com

 

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